LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.1995 - 3 Ar 11/95
Zulässigkeit der Berufung bei fehlender Vollmacht
Die vom Bevollmächtigten eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn eine Vollmacht, die unter Fristsetzung
angefordert wurde, nicht fristgerecht vorgelegt wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 30.11.1994 S 11 Ar 1380/92