LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.1995 - 3 Ar 1223/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei gerichtlichen Verfahren ohne Anwaltszwang
Bei der Versäumung der Berufungsfrist kann in Fällen ohne Anwaltszwang auch dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
erfolgen, wenn der PKH-Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt worden ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 27.01.1994 S 8 Ar 1198/93