LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.1999 - 4 KR 2430/98
Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
§
109 Abs.
3 Satz 1
SGB V ist kein Verbotsgesetz im Sinne von §
134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (
BGB), die Vorschrift bindet die Landesverbände der Krankenkassen nur bei der Auswahlentscheidung (hier beim Anspruch eines Klinikbetreibers
auf Abschluß eines Versorgungsvertrages zwecks Beteiligung an der Versorgung mit gemeindenaher Psychiatrie in einer bestimmten
Region). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 13.05.1998 S 10 KR 1124/97