LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - 4 KR 456/02
Mikroportanlage als Hilfsmittel der Krankenversicherung
Für die sprachliche Kommunikation oder die Entwicklung der Sprachentwicklung ist einem schwerhörigen 7-jährigen Kind für den
Aufenthalt im Elternhaus eine drahtlose Sprachübertragungsanlage (Mikroportanlage) als Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung
nicht zu gewähren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 08.01.2002 S 8 KR 1821/01