LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.09.1997 - 4 Kr 900/96
Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe bei einem Alleingesellschafter
1. Nicht der Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe unterliegen die für Werbung und Moderation gezahlten Entgelte einer Gesellschaft,
die diese an ihrem Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer zahlt.
2. Bei seiner eigenen GmbH, die er selbst ausschließlich und uneingeschränkt beherrscht, kann ein Alleingesellschafter nicht
abhängig beschäftigt sein. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 168 Abs. 1 S. 1
,
KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 § 25 Abs. 1 S. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 25.01.1996 S 6 J 628/95