LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.1999 - 4 P 2254/99
Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI für Hospize
Hospize haben keinen Anspruch auf isolierten Abschluss eines Versorgungsvertrages nach §
72 SGB XI, da nicht die pflegerische Betreuung sondern die medizinisch-palliative im Vordergrund der Versorgung steht. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.04.1999 S 11 P 4659/98 ER