LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1999 - 4 P 3495/98
Ersatzpflege während Reisefreizeit und Kostenbegrenzung in der privaten Pflegeversicherung
1. Auch im Rahmen einer Reisefreizeit kann Ersatzpflege geleistet werden.
2. Weder den Versicherungsbedingungen noch dem Gesetz ist eine Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Kosten auf 100 DM kalendertäglich
zu entnehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.05.1998 S 8 P 5652/97