LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2002 - 5 AL 2392/01
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Die Entscheidung über die Anerkennung einer Maßnahme für die Weiterbildungsförderung ist gegenüber dem Maßnahmeträger ein
Verwaltungsakt. Auf einem regional einheitlichen Arbeitsmarkt sind die Bildungsträger bezüglich der Prognose der arbeitsmarktlichen
Zweckmäßigkeit alle gleich zu behandeln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FbWAnO § 2 Abs. 1 S. 2 § 2 Abs. 3
,
,
SGB X § 31 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 07.02.2001 S 9 AL 2776/98