LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.1995 - 5 Ar 79/95
Angehörigkeit von Spezialitätenköchen zum regulären Arbeitsmarkt iS des Art. 6 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80
Dem regulären Arbeitsmarkt iS des Art. 6 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 gehören auch Spezialitätenköche an, für deren Beschäftigung
nach § 4 Abs. 4 Arbeitsaufenthaltsverordnung eine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist, sofern die Tätigkeit dem allgemeinen
Arbeitsmarkt angehört. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAV § 4 Abs. 4
,
AFG § 19
,
EWGAssRBes 1/80 Art. 6 Abs. 1