LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.1999 - 5 KA 1034/99
Verfassungsmäßigkeit der Abstaffelungsregelung in Gemeinschaftspraxen
Es ist nicht verfassungswidrig, dass Gemeinschaftspraxen bei der Abstaffelungsregelung ganzkörperplethysmographische Lungenfunktionsdiagnostik
anders behandelt werden als Praxen, die einen Assistenten beschäftigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Nr. 715
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.11.1998 S 10 KA 1292/97