LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2000 - 5 KA 1671/00
Bedarfsunabhängige Zulassung Psychologischer Psychotherapeuten in der Vertragsärztlichen Versorgung
1. Die Versorgung von Versicherten in eigener Praxis und die dazu auf Basis des bis zur Einführung des PsychTG geltenden Rechts
erteilte Berechtigung sind maßgebend für das Teilnahmemerkmal iS von §
95 Abs
10 S 1 Nr
3 SGB V.
2. Gegen die Umgestaltung des psychotherapeutischen Berufsfeldes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ist ebenfalls
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber mit der Stichtagsregelung des §
95 Abs
10 S 1 Nr
3 SGB V auf das Datum der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag abgestellt hat. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 16.02.2000 S 1 KA 3145/99