LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1999 - 5 KA 3006/98
Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä
Die von § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä geforderte Nähe zwischen Wohnung und Praxis einerseits und dem Krankenhaus andererseits muß
nicht nur die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der Belegpatienten, sondern auch der vom Vertragsarzt ambulant zu
betreuenden Versicherten gewährleisten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BMV-Ä § 39 Abs. 4 Nr. 3
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 29.07.1998 S 1 KA 2/98