LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2002 - 5 KA 4150/01
Voraussetzung der bedarfsunabhängigen Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten
Für die Ausnahmetatbestände einer bedarfsunabhängigen Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten gemäß §
95 Abs
11a und
11b SGB V reicht lediglich eine Reduzierung der Tätigkeit nicht aus. Sie erfordern eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 25.07.2001 S 11 KA 3299/00