LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2002 - 5 KA 4153/01
Poliklinik iS von § 117 SGB V
Es handelt sich bei einer Klinik auch dann um ein eine Poliklinik iS des §
117 Abs
1 SGB V, wenn deren Träger nicht eine Universitätsklinik oder eine Hochschule ist, gleichwohl aber ausschließlich Aufgaben des Universitätsklinikums
oder der Hochschule erfüllt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst a
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 27.06.2001 S 1 KA 4390/00