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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.1997 - 5 Ka 46/96
Angemessenheit der Vergütung von Vertragsärzten bei psychotherapeutischen Leistungen
1. Bei der Frage, welcher Betrag bzw Punktwert für die abzurechnende Leistung einer psychotherapeutischen Leistung im Vergleich mit den anderen abrechenbaren Leistungen angemessen ist, kann ein subjektiv-rechtlicher Anspruch des einzelnen Arztes auf eine höhere Vergütung erst dann in Betracht kommen, wenn durch die zu niedrige Vergütung das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer gefährdet werden.
2. Wenn in einem Abrechnungsquartal endoskopische Leistungen durch Festlegung eines Mindestpunktwertes gestützt, psychotherapeutische Leistungen dagegen nicht gestützt wurden, so ergibt sich daraus kein Gleichheitsverstoß. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EBM-Ä
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB V § 72 Abs. 2 § 85 Abs. 4 § 87 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.08.1995 S 1 Ka 1152/94