LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - 8 RJ 1417/02
Gewinnbeteiligung eines Kommanditisten als Arbeitseinkommen
Die Gewinnbeteiligung eines Kommanditisten ist als Arbeitseinkommen iS des §
15 Abs
1 SGB IV anzusehen, wenn der Einlage nach dem Gesellschaftsvertrag und der tatsächlichen Ausgestaltung des Gesellschaftsverhältnisses
ein nennenswertes Unternehmensrisiko gegenübersteht und auch eine gewisse, den handelsrechtlich vorgesehenen Mitwirkungsrechten
im Wesentlichen entsprechende Unternehmerinitiative entfaltet. Es kann in der Regel auf die Feststellungen des Finanzamtes
im Einkommensteuerbescheid zurückgegriffen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 22.03.2002 S 8 RJ 1226/01