LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.1997 - 5 Ka 571/97
Ermittlung der arztgruppenbezogenen Fallpunktzahl bei Laborleistungen
Bei Ärzten, die ihre vertragsärztliche Tätigkeit auf zwei Gebieten ausüben, kann eine Kassenärztliche Vereinigung die arztgruppenbezogene
Fallpunktzahl bei Laborleistungen nach Kap O Abschn I des einheitlichen Bewertungsmaßstabes nicht durch die Bildung des arithmetischen
Mittelwertes errechnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap O Abschn I, Teil B Kap O Abschn I
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 11.12.1996 S 1 Ka 1524/95