LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2002 - 5 KA 58/02
Festlegung des Gegenstandswerts im Vertragsarztrecht
Liegen bei Streitigkeiten einzelner Ärzte gegen die Beteiligung ihrer KV an einem Ärztenetz genügende tatsächliche Anhaltspunkte
für eine Schätzung des wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller nicht vor, so ist auf den Auffangwert des § 8 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BRAGO von DM 8.000,00 zurückzugreifen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRAGO § 116 Abs. 2 § 8 Abs. 2 S. 1
,
GKG § 13
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart - S 5 KA 6293/01 W-B - 02.01.2002