LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2002 - 6 SB 1187/01
Nachteilsausgleich H im Schwerbehindertenrecht
In der seit 1.1.1995 geltenden Neufassung des §
33b Abs
6 EStG fehlt das Tatbestandsmerkmal der Erheblichkeit der Hilfeleistung. Durch die Notwendigkeit der Häufigkeit und Regelmäßigkeit
der existenzsichernden Hilfeleistung ergibt sich aber, dass auf dieses Tatbestandsmerkmal weder verzichtet worden ist noch
an die Hilfeleistung geringere Anforderungen gestellt worden sind. Für die Erforderlichkeit einer ständigen Bereitschaft zur
Hilfeleistung iS des §
33b Abs
6 S 3
EStG ist nur dann die notwendige Erheblichkeit iS der Vorschrift anzunehmen, wenn die Art des Leidens jeden Augenblick fremde
Hilfe nötig machen kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 2
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 09.02.2001 S 10 SB 819/00