LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.1995 - 6 V 2524/94
Hilflosigkeit iS von § 35 Abs. 1 BVG
Ob ein Versorgungsberechtigter so hilflos ist, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf, ist eine Tatfrage, die vor allem aufgrund
der allgemeinen Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des einzelnen Falles zu entscheiden
ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BVG § 35 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.09.1994 S 5 Vs 1442/94