LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1999 - 6 VG 2776/98
Anscheinsbeweis in der Gewaltopferentschädigung
Grundsätzlich indiziert die Tatbestandsmäßigkeit eines tätlichen Angriffs auch dessen Rechtswidrigkeit im Sinne eines prima-facie-Beweises.
Der Nachweis von Umständen aus, die einen konkreten Schluß auf das Gegenteil zulassen, reicht jedoch aus, um diesen Anscheinsbeweis
zu entkräften. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 14.05.1998 S 6 V 995/97