LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.08.1999 - 7 U 3375/98
Erhöhung der MdE durch eine besondere berufliche Betroffenheit für einen Fußballspieler
Als besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen iS des § 581 Abs 2
RVO kommen neben einer künstlerischen oder geistig-schöpferischen Tätigkeit auch spezielle Fertigkeiten oder ein über die normale
berufliche Erfahrung hinausgehendes, länger erprobtes besonderes Fachwissen in Betracht, wobei sich diese Umstände für den
Verletzten auch finanziell durch eine günstigere Stellung im Erwerbsleben auswirken müssen und nicht durch andere Kenntnisse
und Erfahrungen ausgeglichen werden können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 18.08.1998 S 6 U 3938/97