LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.08.1997 - 7 U 739/97
Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit
Bei einem Versicherten, der aufgrund seines Alters und Übergewichtes an einem komplexen degenerativen Krankheitsbild des gesamten
Stütz- und Bewegungsapparates mit Verschleißerscheinungen an Hüft-, Schulter und Kniegelenken leidet, kann eine Wirbelsäulenerkrankung
als Berufskrankheit gemäß BKVO Anl. 1 Nr. 2108 bzw BKVO Anl. 1 Nr. 2109 nicht anerkannt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2108, Anl. 1 Nr. 2109