LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2002 - 8 AL 1583/01
Betriebstätigkeit im Inland nach § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III
Voraussetzung für eine Betriebstätigkeit im Inland nach §
183 Abs.
1 Satz 1 Nr.
3 SGB III ist, dass ein Betrieb als eine Gesamtheit von Personen und Sachen zur Erreichung arbeitstechnischer Zwecke, gleichsam als
Mittelpunkt des wirtschaftlichen Betätigungsfeldes des Arbeitgebers, im Inland organisiert ist. Der Betrieb muss den Anforderungen
einer gewerblichen Niederlassung i.S. der
Insolvenzordnung entsprechen, die ein inländisches Insolvenzverfahren ermöglicht hätte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KO § 238 Abs. 2
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.02.2001 S 3 AL 1398/00