LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.1997 - 8 Vg 403/97
Gewährung von Akteneinsicht durch das Sozialgericht
Da selbst im Fall der Versagung von Akteneinsicht die Beschwerdemöglichkeit nicht eröffnet ist, muß dies erst recht für den
Fall der Gewährung von Akteneinsicht durch Beschluß gelten. Insoweit handelt es sich um eine grundsätzlich nicht anfechtbare
prozeßleitende Verfügung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 15.01.1997 S 11 Vg 3912/96