Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 16.01.2017 - 11 AS 867/16
PKH-Verfahren Nachträgliche Anordnung einer Ratenzahlung Ausschluss der Beschwerde
1. Die Auferlegung von Ratenzahlungen stellt eine teilweise Ablehnung der begehrten PKH unter Verneinung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar.
2. Der Beschwerdeausschluss greift auch ein, wenn eine ursprünglich ratenfreie Bewilligung von PKH gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 ZPO erst durch nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse geändert wird.
3. Dieser Auffassung schließt sich der Senat nunmehr an und geht von der Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde aus, denn unter Berücksichtigung der Änderung des § 73a SGG zum 01.01.2014 - regelmäßige Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Aufhebung (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 ZPO) und Änderung (§ 120a ZPO) bei der Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ggfs. Anrufung des Gerichts, das dann endgültig entscheidet (§ 73a Abs. 8 SGG) - sollte eine abschließende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht werden.
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2a
,
ZPO § 120 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 73a Abs. 8
,
ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 2 ff.
,
Vorinstanzen: SG Würzburg 17.11.2016 S 10 AS 194/13
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 17. 11.2016 - S 10 AS 194/13 - wird verworfen.

Entscheidungstext anzeigen: