LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2008 - 12 KA 228/05
Zulässigkeit der Erhebung gesonderter Gebühren durch die Kassenärztliche Vereinigung
Die Erhebung gesonderter Gebühren neben den allgemeinen von allen Mitgliedern zu leistenden Beiträgen ist grundsätzlich auch
zur Verfolgung des Ziels einer legitimen Verhaltenslenkung zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 15.02.2005 S 42 KA 553/02