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LSG Bayern, Urteil vom 19.01.2010 - 17 U 9/05
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang bei Widerstand gegen Polizei bei Durchsetzung eines vom Arbeitgeber angeordneten Hausverbotes
Es liegt keine versicherte Tätigkeit im Sinne des § 8 SGB VII vor, wenn einem Versicherten nach einer außerordentlichen Kündigung vom Arbeitgeber Hausverbot erteilt wird und dieses mit unmittelbarem Zwang durch die Polizei durchgesetzt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 08.12.2004 S 2 U 219/04
I. Auf die Berufung des Klägers wird Ziffer III. des Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.12.2004 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Kläger hat 225,00 EUR an die Staatskasse zu zahlen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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