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LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2011 - 2 U 566/10
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht aus, sondern nur dann, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtliche allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 18.11.2010 S 24 U 19/09
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18.11.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat auch die Kosten der Kläger im Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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