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LSG Bayern, Urteil vom 16.01.2018 - 5 KR 403/14
Krankenhausvergütung für eine stationäre Behandlung Krankenhaus-Abrechnungsprüfung Dreistufiges Verfahren Anlasslose Prüfung von Krankenhausleistungen und -abrechnungen
1. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Krankenhaus-Abrechnungsprüfung ist diese in einem dreistufigen Verfahren durchzuführen.
2. Dieses ist geprägt von einem besonderen Prüfregime, welches die gegenseitigen Belange einschließlich des Datenschutzes berücksichtigt.
3. Dies gilt auch für die sachlich-rechnerische Prüfung.
4. Neben diesen anlassbezogenen Prüfwegen ist die eigens in § 17c KHG normierte anlasslose Prüfung von Krankenhausleistungen und -abrechnungen möglich.
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
,
KHG § 17c
Vorinstanzen: SG Regensburg 25.08.2014 S 14 KR 448/13
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 25.8.2014 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin 1.731,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2013 zu zahlen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.731,04 EUR festgesetzt.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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