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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2015 - 29 AS 1252/15
PKH-Verfahren Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts Feststellung eines Verschuldens im Sinne des § 54 RVG Vergütungsanspruch
1. Beantragt ein Beschwerdeführer, im Beschwerdeverfahren feststellen zu lassen, dass eine Aufhebung einer Beiordnung im PKH-Verfahren nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, weil dies im Verfahren über die Vergütungsfestsetzung erheblich werden könnte, ist hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nicht erkennbar.
2. Zwar trifft es wohl zu, dass ein schuldhaftes Verhalten eines Rechtsanwalts nach § 54 RVG zum Verlust von Vergütungsansprüchen führen kann.
3. Ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt und welche Vergütungsansprüche hieraus resultieren ist jedoch gegebenenfalls Gegenstand des Vergütungsverfahrens und deshalb dort zu klären.
Normenkette:
RVG § 54
Vorinstanzen: SG Berlin 07.04.2015 S 173 AS 11625/10
Die Beschwerde des Rechtsanwalts K F gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. April 2015 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: