LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2008 - 9 B 600/07
Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Gewährung von Krankengeld für zurückliegende Zeiträume
Durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit können keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch
den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 24.09.2007 S 89 KR 2124/07 ER