LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.01.2006 - 3 B 299/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bemessung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sind zur Bemessung der Beträge des Mehrbedarfs
nach § 21 Abs. 5 SGB II entsprechend der Veränderung der Regelsätze jährlich fortzuschreiben. Bedingen mehrere Erkrankungen
unterschiedliche Mehrbedarfe, so kann sich hieraus ggf eine Kumulation der Beträge ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Dresden 34. Kammer - S 34 AS 999/05 ER - 02.11.2005