LSG Chemnitz, Urteil vom 19.01.2007 - 8 AL 3/06
Existenzgründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat
Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach §
421 Abs.
1 SGB III außerhalb des Geltungsbereiches des
SGB III ist nicht möglich, auch wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des
SGB III hat. Auch durch europarechtliche Vorschriften wird die Arbeitsverwaltung nicht verpflichtet, die Aufnahme selbständiger Tätigkeiten
außerhalb des Geltungsbereiches des
SGB III zu fördern. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EG Art. 3 Art. 42 Art. 43 Art. 43ff Art. 49 Art. 49ff
,
EGRL 5/98
,
EWGV 1408/71 Art. 69 Abs. 1 Art. 71 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Saarbrücken 15.12.2005 S 16 AL 411/04