LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.11.2007 - 11 AL 429/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ruhen beim Bezug von Altersrente des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte
Nach §
142 Abs.
1 S. 1 Nr.
4 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die dem Arbeitslosen ein Anspruch aus einer Altersrente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art
zuerkannt ist. Hierzu zählt auch die vom Niedersächsischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte gewährte Altersrente. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AVG § 7 Abs. 2
,
RAVersorgG ND § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Hildesheim 12.10.2005 S 3 AL 422/04