LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.02.2005 - 6 U 236/04
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Kündigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder
einem Verband
Eine durch die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband herbeigeführte Vermögenslosigkeit durch
den Wegfall des satzungsmäßigen Anspruchs auf kostenlosen Rechtsschutz ist bei der Prüfung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe
dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, um Prozesskostenhilfe zu erlangen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Lüneburg 28.07.2004 S 2 U 41/01