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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2013 - 12 AS 1051/11
Vermögensberücksichtigung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezüglich einer selbst genutzten, zu großen Eigentumswohnung ohne offensichtliche Unwirtschaftlichkeit oder besondere Härte
1. Unangemessen groß i.S.v. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II ist bei einem Zweipersonenhaushalt eine selbst genutzte Eigentumswohnung von 110 qm Fläche auch dann, wenn gewerbliche Nutzung eines Wohnungsteils von rund 15 qm (für selbstständige "Feng Shui"-Beratung) geltend gemacht wird, weil die Höchtsfläche von 90 qm für zwei Personen damit weiterhin überschritten ist.
2. Der Verwertbarkeit einer Eigentumswohnung können Unwirtschaftlichkeit bzw. besondere Härte im Einzelfall entgegenstehen.
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 1
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 und Nr. 6
,
SGB II § 12 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 14.04.2011 S 37 (42,39) AS 96/08
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.04.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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