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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.01.2014 - 1 KR 536/13
Prozesskostenhilfe für mehrere Verfahren nach Verfahrenstrennung PKH-Unterlagen sind in den getrennten Verfahren mit zu beachten Unterlassene Berücksichtigung ist Organisationsverschulden des Gerichts Keine PKH für das PKH-Verfahren
1. Wird dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, so ist der Antrag vollständig und entscheidungsreif gestellt.
2. Hat das Gericht das Verfahren getrennt, so entsteht ein neuer, gesondert durch Endurteil zu entscheidender Prozess. Dementsprechend hat das Gericht neue Akten anzulegen. Hat das Gericht hierbei dem neu eingetragenen Klageverfahren nur eine Kopie der bisherigen Schriftsätze, nicht aber eine Kopie auch der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt, so wirkt sich ein solches Organisationsverschulden des Gerichts nicht zum Nachteil des Klägers aus.
3. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 114 S. 1 ZPO kann Prozesskostenhilfe für die "Prozessführung" verlangt werden. Hierunter ist lediglich das eigentliche Streitverfahren zu verstehen, nicht aber auch das Verfahren der Prozesskostenhilfe, in dem lediglich über die Gewährung staatlicher Hilfe für den Antragsteller zu befinden ist. Für das Prozesskostenhilfeverfahren kann daher Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden.
Normenkette:
SGG § 73a
,
SGG § 202
,
ZPO § 114 S. 1
,
ZPO § 117 Abs. 2
,
ZPO § 117 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Detmold 15.07.2013 S 3 KR 476/12
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 15.07.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren für die Zeit ab dem 26.07.2012 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin F aus C bewilligt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin F aus C wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: