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LSG Thüringen, Beschluss vom 15.02.2022 - 1 SV 219/21 B
Gewährung von Eingliederungsleistungen Berücksichtigung von Freibeträgen Begriff der Erwerbstätigkeit
1. Unter den Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 115 Abs 1 S 3 Nr 1 Buchst b ZPO fällt auch die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt. Der Erwerbstätigenfreibetrag ist auch dann abzusetzen, wenn er höher ist als das Erwerbseinkommen.
2. Arbeitsförderungsgeld bleibt nach § 59 Abs 2 SGB IX (juris: SGB 9 2018) als Einkommen unberücksichtigt.
3. Rundfunkgebühren sind bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens als angemessene besondere Belastungen nach § 115 Abs 1 S 3 Nr 5 ZPO in Abzug zu bringen.
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Gotha 27.01.2021 S 14 SO 1610/19
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 27. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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