SG Berlin, Beschluss vom 28.11.2005 - S 49 SO 4514/05 ER
Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer Haushaltsgemeinschaft
§ 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII enthält die doppelte Vermutung, dass Wohngemeinschaften auch Haushaltsgemeinschaften sind und in
ihnen notfalls gegenseitig Leistungen zum Lebensunterhalt erbracht werden, wenn dieses auf Grund des Einkommens und Vermögens
zu erwarten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 19 Abs. 1 § 27 Abs. 1 § 36 Abs. 1 S. 1