SG Hamburg, Urteil vom 27.01.2006 - 53 AS 568/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Absetzung von Beiträgen für eine Krankenhaustagegeldversicherung vom Einkommen
Die Beiträge eines selbstständig Tätigen zu einer privaten Krankenhaustagegeldversicherung sind vom Einkommen absetzbar, wenn
er nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und durch sie ein mit der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbarer Schutz erreicht wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 3 Nr. 1
,
SGB II § 1 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a