Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 15.06.2010 - 9 B 277/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; hinreichende Aussicht auf Erfolg
Wird über Prozesskostenhilfe erst mit oder nach Abschluss des Verfahrens entschieden, wird das Tatbestandsmerkmal "hinreichende Aussicht auf Erfolg" faktisch durch den Maßstab des tatsächlichen Erfolgs in der Hauptsache ersetzt und so der Zweck der Prozesskostenhilfe, auch Unbemittelten den Zugang zum Rechtsschutz zu ermöglichen, verfehlt. Zudem gebietet es der aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Grundsatz des fairen Verfahrens, dass über Prozesskostenhilfe vor Abschluss der Hauptsache zu entscheiden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 19 Abs. 4
,
GG Art. 20 Abs. 3
,
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG München 26.02.2007 S 35 AL 1913/04
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26.02.2007 wird zurückgewiesen.

Entscheidungstext anzeigen: