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LSG Chemnitz, Urteil vom 27.05.2010 - 3 AL 183/07
Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls; Voraussetzungen der Erfüllbarkeit eines Urlaubsanspruches
Voraussetzung für die Erfüllbarkeit eines Urlaubsanspruches ist das Bestehen einer arbeitsvertraglichen Arbeitspflicht für die Zeit des Urlaubswunsches. Wurde zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern vereinbart, dass der jeweilige Arbeitnehmer in der Zeit seiner Zugehörigkeit zur betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zu 100% Kurzarbeit leistet, so besteht keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Leistungserbringung mehr, von der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch die Gewährung von Urlaub freistellen könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 170 Abs. 4 S. 2 Nr. 2
,
SGB III § 216b
Vorinstanzen: SG Leipzig 07.08.2007 S 16 AL 19/07
I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 7. August 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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