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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2014 - 2 AS 172/14
Zu den KdU nach § 22 Abs 2 SGB II - Neubau einer Klärgube; abflusslose Sammelgrube; Kleinkläranlage; KdU; einstweilige Anordnung; Zweifel an der Hilfebedürftigkeit; Zwangsgeldandrohung; Erneuerungsmaßnahme; Anordnungsgrund; Abwasserverband; Abwasserbeseitigung; Wertsteigerung; wertsteigernde Verbesserung; Darlehen; Zuschuss; Darlehenstilgung; Instandhaltung; unabweisbare Aufwendung; Sicherung der Bewohnbarkeit; Bewohnbarkeit; unerlässlich
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 2
,
SGB II § 42a
Vorinstanzen: SG Halle 11.03.2014 S 23 AS 4918/13 ER
Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 11. März 2014 wird aufgehoben und der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig - durch Direktzahlung an das ausführende Unternehmen nach Vorlage einer Rechnung - Leistungen für den Neubau bzw. Einbau einer Sammelgrube auf seinem Grundstück in Höhe des Rechnungsbetrages, begrenzt auf höchstens 2.534,70 EUR, als Darlehen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller 50% der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antrags- und des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: