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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.06.2010 - 5 AS 383/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verweisung junger Erwachsener vor Vollendung des 25. Lebensjahres auf das Wohnen in der elterlichen Wohnung
Die Ausnahmevorschrift nach § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 SGB II ist ersichtlich eine Härtefallvorschrift, deren Anwendungsbereich auf dauerhaft gestörte Eltern-Kind-Beziehungen beschränkt sein muss. Daher reicht es nicht aus, wenn der unter 25jährige Erwachsene und seine Eltern übereinstimmend wegen bestehender Differenzen zu dem Entschluss kommen, nicht weiter in einer Wohnung zusammen leben zu wollen. Eine tiefgreifende Störung der Eltern-Kind-Beziehung, die ein weiteres Zusammenwohnen unzumutbar erscheinen lässt, liegt erst dann vor, wenn ernsthafte Versuche der Beteiligten, die bestehenden gravierenden Konflikte - gegebenenfalls mit professioneller Hilfe - zu lösen, ohne Erfolg geblieben sind und sich das Verbleiben in der Wohnung für den jungen Erwachsenen als "ausweglose Situation" darstellt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1
,
SGB III § 64 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Magdeburg S 27 AS 2694/09 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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