SG Chemnitz, Urteil vom 16.06.2010 - 3 AS 450/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung
Die fehlende vollständige Übernahme von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung widerspricht sowohl dem System
des SGB II als auch der Zielsetzung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom
26.3.2007 (GKV-WSG). Deshalb liegt eine planwidrige Regelungslücke vor, die zu einer analogen Anwendung von § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II zwingt,
der die vollständige Übernahme der Kosten von freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versicherten Grundsicherungsempfängern
vorsieht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKV-WSG
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SGB II § 26
,
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VAG § 12