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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2014 - 2 AS 955/12
Beschäftigungszuschuss; Änderung in den Verhältnissen; Ausschluss der Ermessensausübung; Bewilligung; Auszahlung; Insolvenzgeld; Aufhebungsbescheid; Insolvenzverfahren; Änderung der Verhältnisse; Zahlungsunfähigkeit; Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Wenn schon vor der Auszahlung des Beschäftigungszuschusses nach § 16a SGB II idF durch das 2. SGB II ÄndG vom 10.10.2007 (BGBl. I S. 2326) für einen bestimmten Bewilligungszeitraum eine wesentlich Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist, die bei Erlass der Bewilligung vorgelegen haben, ist für die Aufhebung der Bewilligung § 40 SGB II iVm § 48 Abs 1 SGB X, § 330 Abs 3 SGB III die einschlägige Ermächtigungsgrundlage. Diese wird dann nicht durch § 47 Abs 2 SGB X als die speziellere Vorschrift verdrängt. Dies hat zur Folge, dass vom Leistungsträger kein Ermessen auszuüben ist.
Normenkette:
SGB II (a.F.) § 16a
,
SGB II § 40
,
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB III § 330 Abs. 3
,
SGB X § 50 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Halle 16.10.2012 S 24 AS 5771/10
Auf die Berufung des Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Halle vom 16. Oktober 2012 und vom 5. Dezember 2012 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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