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BSG, Beschluss vom 29.07.2019 - 13 R 249/17
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Bewertung der Fachkunde eines Sachverständigen Keine Rüge mangelhafter Beweiswürdigung
Die Bewertung der Fachkunde eines Sachverständigen gehört zur Beweiswürdigung und darauf kann eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision von vornherein nicht mit Erfolg gestützt werden.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 21.06.2017 L 2 R 195/16 , SG Braunschweig 04.03.2016 S 36 R 700/13
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Juni 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem benannten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: