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BSG, Urteil vom 25.04.2018 - 14 AS 14/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen für Unterkunft und Heizung Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für eine Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind mit einer Bedarfsdeckung aus eigenem Einkommen
1. Bei einem alleinerziehenden Elternteil, der mit einem minderjährigen Kind zusammen lebt, das seinen eigenen Bedarf decken kann, ist für die Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft von einem eigenständigen Ein-Personen-Haushalt bzw. einer "Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft" auszugehen.
2. Auf eine Haushaltsgemeinschaft kann insoweit nicht abgestellt werden, weil eine solche von Verwandten nur in § 9 Abs. 5 SGB II geregelt wird.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 03.05.2017 L 13 AS 224/16 , SG Stade 24.06.2016 S 32 AS 272/16 WA
Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Mai 2017 und des Sozialgerichts Stade vom 24. Juni 2016 aufgehoben und der Beklagte unter Änderung des Bescheids vom 23. Mai 2012 verurteilt, der Klägerin für Juni 2012 als Leistungen für die Unterkunft und Heizung 252,50 Euro zu zahlen.
Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits in allen drei Rechtszügen zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: