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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010 - 7 AS 5263/08
Anspruch eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege auf Sozialgeld bei temporärer Bedarfsgemeinschaft im Elternhaus
Die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II verlangt nach ihrem Wortlaut kein dauerhaftes "Leben" der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Es genügt vielmehr ein dauerhafter Zustand in der Form, dass die Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, also nicht nur sporadische Besuche vorliegen. Daher steht dem minderjährigen Kind eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, für das Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem SGB VIII gewährt wird, für Tage, an denen es sich mehr als zwölf Stunden bei dem bedürftigen Elternteil aufhält, mit dem es insoweit eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet, ein Anspruch auf anteiliges Sozialgeld zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2010, 1776, NZS 2011, 587
Normenkette:
SGB II § 11
,
SGB II § 28
,
SGB II § 3 Abs. 3 S. 1
,
SGB II § 7
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 2
,
SGB VIII § 10 Abs. 3 S. 1
,
SGB VIII § 27
,
SGB VIII § 33
,
SGB VIII § 39 Abs. 1 S. 1
,
SGB VIII § 94
Vorinstanzen: SG Reutlingen 16.10.2008 S 3 AS 3528/07
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 16. Oktober 2008 wie folgt abgeändert:
Die Bescheide des Beklagten vom 6. Juni 2007 und vom 9. August 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. August 2007 werden aufgehoben, soweit mit ihnen die mit Bescheid vom 28. März 2007 erfolgte Bewilligung von Sozialgeld für den Kläger für den 12. und 13. Mai, den 23. und 24. Juni, den 7. und 8. Juli, den 21. und 22. Juli, den 15. und 16. September sowie den 29. und 30. September 2007 aufgehoben wurde.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten; im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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